gutachten kosten (Allgemeines)

Thomas131, NRW, Wednesday, 05.05.2010, 19:12 (vor 6015 Tagen) @ hackenberger

Danke nochmal für die schnelle Antwort
Ja wie schon vermutet war der Mitarbeiter länger krank.
Ein Antrag auf Schwerbehinderung wurde gestellt,und einen GDB von 30 wurde festgestellt. Als mir das mitgeteil wurde, war die einspruchsfrist schon verstrichen, meines erachten hat mann einen zu niederig GDB festgestellt.
Ich denke mann solte einen neuen Antrag stellen. Ein BEM wir jetzt eingeleitet, und das Integrationsamt mit ins Boot holen.

MFG
Thomas


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