gutachten kosten (Allgemeines)

Petramäuschen, Berlin, Thursday, 06.05.2010, 10:36 (vor 6014 Tagen) @ Thomas131

Hallo Thomas,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass nach einem Herzinfarkt und dem Einsetzen von Stents auch nur ein GdB 30 festgesetzt wurde. Ausschlaggebend ist auch nicht unbedingt das Operationsverfahren (am offenen Herzen oder per Katheter), sondern wie groß die Einschränkungen nach der OP sind. Für einen GdB von 50 oder mehr müssen diese schon sehr stark sein (schon bei alltäglicher leichter Belastung wie Treppensteigen bis zu einem Stockwerk usw.) Sehr gut kann man in der VersMedV (Versorgungsmedizinverordnung) die einzelnen Bewertungen ablesen.

Ich habe den Kollegen geraten, die Gleichstellung zu beantragen, die auch mit der richtigen Begründung der SBV und des BR ohne Probleme anerkannt wurde.

Läuft beim VA noch ein Widerspruchsverfahren, entscheidet die AfA i.d.R. erst über eine Gleichstellung, wenn das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist (und das kann Monate dauern). Also ist in solchen Fällen mein Rat, erst die Gleichstellung zu bekommen und dann nach einem halben bis Jahr einen Antrag auf Verschlimmerung beim VA zu stellen. So hat der Kollege wenigstens die Gleichstellung sicher.

Viele Grüße
Zuli


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