Doppelmandat (Umgang mit BR / PR)
Hallo GSBV
» trotz intensiver Suche habe ich bei den vielen Anfragen und Antworten mein
» Problem nicht beantwortet gefunden.
Das kann nicht sein. Denn zum einen haben wir das Thema "Doppelmandat" unter [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=doppelmandat]A-Z[/link] und in [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=doppelmandat]sehr vielen Forumsbeiträgen[/link] behandelt. Daher doch bitte einmal genauer suchen und nachlesen.
Gleich den Hinweis, welchen man zwar auch in den Beiträgen findet. Nimmt man als BR an BR-Gremien teil ist man NICHT VERHINDERT als SchwbV, man darf also den Stelli nicht im Rahmen der Verhinderungsvertretung einsetzen für die Sitzungsteilnahme.
Ausnahme: Man fällt unter die Regelungen des § 95 Abs. 1 Satz 4 und hat dem Stelli als dauerhafte Aufgabenübertragung die Teilnahme an den BR-Gremien übertragen. Doch bitte hier zwingend die Worte "dauerhafte Übertragung" beachten. Also nur mal für eine Sitzung geht nicht.