Doppelmandat (Umgang mit BR / PR)
Hallo "gsbv",
» vielen Dank. Manchmal steht man vor einem Berg und sieht nicht was
» dahinter steht.
Bitte schön 
Wichtig ggf. noch folgende Hinweise:
Man ist wegen der Wahrnehmung von BR-Aufgaben im Rahmen des BR-Mandates nicht als VPSchwb verhindert. Also eine Verhinderung durch die Wahrnahme eines anderen Mandates ist nie gegeben.
Auch, nimmt man als VPSchwb an BR-Gremien teil, ist man nicht als VPSchwb verhindert und kann daher nicht den Stelli im Rahmen der Verhinderungsvertretung für die Teilnahme an den BR-Gremien in Anspruch nehmen.
Ausnahme, wenn man die Regelung gem. § 95 Abs. 1 Satz 5 in Anspruch nimmt. Siehe vorherigen Beitrag. Hierbei ist dann nur zu beachten, dass es nur die dauerhafte Aufgabenübertragung gibt.