Bearbeitungsdauer Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 29.06.2010, 19:54 (vor 5071 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

in meiner Region akzeptiert das IA auch beim laufenden Widerspruchsverfahren die Berufung auf vorläufigen Rechtsschutz gem. § 69 Abs. 1 SGB IX.

Allerdings empfiehlt sich immer bei einem GdB von 30 oder 40 gleichzeitig mit dem Widerspruch einen Gleichstellungsantrag zu stellen, da dieser einfach schneller geht.

Grundsätzlich sollte man als SBV immer darauf achten, den Überblick über das gesamte Antragsverfahren zu haben bzw. den Kollegen von Anfang an zu begleiten. Dies ist dann auch in einem Fall wie dem Geschilderten wichtig, wenn es darum geht, sicher zu stellen, daß der Antragsteller professionelle Hilfe in Anspruch nimmt. Schließlich sollte man auch als SBV seine Grenzen kennen.

Der VdK ist übrigens eine durchaus zweischneidige Empfehlung, da hier in der Erstberatung sehr viel Ehrenamtliche mit durchaus sehr unterschiedlichen Kenntnissen tätig sind.
Besser wäre m. E. eine Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft, da im DGB-Rechtsschutz (auch für Sozialrecht) schon idR absolute Profis arbeiten.

Im Übrigen liegen lange Verfahrensdauern sehr oft auch an lustlosen Ärzten, die vom VA mehrfach gemahnt werden müssen, aber ihren Patienten irgendwas Anderes erzählen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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