Bearbeitungsdauer Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Sunday, 08.08.2010, 20:30 (vor 5031 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

warum klärst Du nicht für den Betroffenen beim VA den genauen Sachverhalt. Der Bescheid gegen den damals Widerspruch eingelegt wurde, müsste inzwischen Rechtskraft erlangt haben.

Es dürfte heute auch nicht mehr zu klären sein, was damals geschah> Unter Umständen ist der Widerspruch auch auf dem Postweg oder sonst wo verloren gegangen. Am besten ist immer sich auf einem Doppel den Eingang bestätigen zu lassen oder aber den Widerspruch mit Einschreiben/ Rückschein an das VA zu senden.

Hier wäre der Schwerbehinderte gefordert gewesen, hach zufragen was sein Widerspruch macht, warum er keine Bescheid erhält und ggf. mit einer Klage gegen die Nichtbearbeitung zu handeln.


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