Bearbeitungsdauer Widerspruch (Antragstellung / Widerspruch)

DoSto, Sunday, 08.08.2010, 20:17 (vor 5032 Tagen) @ zicko

Hallo,

Zur Bearbeitungsdauer für einen Widerspruch gibt es Fristen, die eingehalten werden müssen. Jetzt habe ich festgestellt, dass ein Schwerbehinderter Mensch seit 16 Jahren keinen Bescheid auf einen Folgeantrag vom 8.5.1994 erhalten hat. Für mich stellt sich nun die Frage bzw. die Tatsache, dass in diesem Fall der Erstbescheid noch immer Gültigkeit besitzt>! Liege ich in der Annahme richtig>

Kann es möglich sein, dass das Versorgungsamt einen ablehnenden Bescheid für einen Widerspruch und gleichzeitig für einen Folgeantrag erteilt> Für mich wären das zwei paar Schuhe und ich könnte es mir nicht vorstellen, dass das so rechtlich korrekt wäre>!
Gruß

DoSto

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DoSto


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