Rechtzeitige Einladung PR (Sitzung)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 13.07.2010, 12:38 (vor 5060 Tagen) @ Fred

Hallo,

der mir vorliegende Kommentar (Neumann/Pahlen) bezieht sich bei "Rechtzeitigkeit" auf die jeweiligen Definitionen in den für BR/PR einschlägigen Rechtsgrundlagen. Daraus kann gefolgert werden, daß "rechtzeitige" Einladung der SBV bedeutet, daß die Einladung gleichzeitig mit den Einladungen für die ordentlichen Gremiumsmitglieder zu erfolgen hat, in Deinem Fall also in "einem Aufwasch" bei Einladung der PR-Mitglieder auch gleich die SBV einzuladen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang


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