Rechtzeitige Einladung PR (Sitzung)

hackenberger, Wednesday, 14.07.2010, 22:45 (vor 5058 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

Hier einmal ein Auszug aus dem Däubler/Kittner/Klebe (Hrsg.)§ 29 BetrVG, Rn 17

"...rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden. Diese Vorschrift gehört zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvorschriften, von deren Beachtung die Rechtswirksamkeit der BR-Beschlüsse abhängt (BAG 28. 4. 88, AP Nr. 2 zu § 29 BetrVG 1972, 28. 10. 92, BB 93, 580; 19. 8. 92, BB 93, 1433; HessLAG 25. 3. 04, n. v.; LAG Brandenburg 2. 4. 98, AuR 98, 331, Ls.; Kettner, AiB 98, 431; v. Hoyningen-Huene, S. 158; Renker, AiB 02, 221)
Die ordnungsgemäße Ladung setzt voraus, dass sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des BR-Mitglieds gelangt ist und dieses unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit hatte, von ihr Kenntnis zu nehmen (LAG Hamm 12. 2. 92, DB 92, 2148, Ls.). Die Ladung mit der Tagesordnung muss danach allen Sitzungsteilnehmern – einschließlich JAV, Schwerbehindertenvertretung ......allerdings ist in Eilfällen eine kurzfristige Einladung zulässig (Fitting, a. a. O.; ErfK-Eisemann, Rn. 2; Richardi-Thüsing, Rn. 37).


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