Rechtzeitige Einladung PR (Sitzung)

Fred, Baden-Württemberg, Wednesday, 14.07.2010, 13:10 (vor 5059 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» der mir vorliegende Kommentar (Neumann/Pahlen) bezieht sich bei
» "Rechtzeitigkeit" auf die jeweiligen Definitionen in den für BR/PR
» einschlägigen Rechtsgrundlagen. Daraus kann gefolgert werden, daß
» "rechtzeitige" Einladung der SBV bedeutet, daß die Einladung gleichzeitig
» mit den Einladungen für die ordentlichen Gremiumsmitglieder zu erfolgen
» hat, in Deinem Fall also in "einem Aufwasch" bei Einladung der
» PR-Mitglieder auch gleich die SBV einzuladen ist.


Hallo,
danke der Antwort. Das Problem hierbei ist, dass alle PR-Mitglieder in einer Abteilung (anderes Gebäude) arbeiten und über Mundpropaganda die Einladung erfolgt. Mir telefonisch oder per Mail zu unterrichten hält niemand für notwendig.


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