Ausfall der SBV und Vertretung (Allgemeines)
Hallo,
eure SBV ist schlicht und einfach z. Zt. nicht arbeitsfähig, die Vertretung fällt aus. Der PR darf niemanden "als Vertretung" abstellen, dafür gibt es genauso wenig eine Rechtsgrundlage wie für die Heranziehung von nicht mehr wiedergewählten Ehemaligen.
Ihr würdet Euch u. U. sogar strafbar machen, wenn ihr euch z. B. durch nicht aufgrund Wahl befugten Personen "vertreten" lassen würdet und diesen dann Zugriff auf eure personenbezogenen Akten einräumen würdet.
Der PR muß halt im Rahmen seiner "normalen" Befugnisse versuchen, die Interessen der sbM mitzuvertreten.
Für euch bleibt dann nur übrig, bei der nächsten Wahl mehr Stellvertreter wählen zu lassen.
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&Tschüß
Wolfgang