Ausfall der SBV und Vertretung (Allgemeines)
Hallo Herr Hackenberger,
die Stellvertretung wurde im April 2010 aufgrund Rücktritt nach .... neu gewählt.
Scheidet der einzige Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt aus (z.B. durch Nachrücken, Rente, etc.), so bestellt die Schwerbehindertenvertretung nach § 17 SchwbWVO unverzüglich einen Wahlvorstand, der ebenfalls unverzüglich die Wahl eines oder mehrerer Vertreter für den Rest der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung einzuleiten hat.
Abweichend von der regelmäßigen Wahl im vereinfachten Wahlverfahren kann nur die Schwerbehindertenvertretung zur Wahlversammlung nach § 21 SchwbWVO einladen; dies muss zudem unverzüglich geschehen.
Somit stellen wir beide uns nun im Oktober zur Wahl.
Schorla 73