Ausfall der SBV und Vertretung (Allgemeines)
Hallo,
ergänzend noch folgendes.
» Da nun die Wahlen anstehen und der PR derzeit keine Person als Vertretung
» abstellen kann, weiß ich leider nicht, wie die tägliche Arbeit und die
» Wahlvorbereitungen erfolgen können.
»
» Es gibt keine weitere Vertretung und auch keinen SBV-Beauftragten!
Der BA-Schwb könnte hier nichts machen, da er ganz andere Aufgaben hat. Sofern eine SchwbV besteht, wie bei euch, kann nur diese auf eine notwendige Neuwahl hinwirken Sie kann es nicht nur, sie muss es auch, den so steht es im SGB IX § 94. Es ust ihre Pflicht, entweder bei formellem Wahlverfahren einen Wahlvorstand einzusetzen oder im vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung einzuladen. Sind beides keine großen Dinge.
» Vor kurzem wurde eine neue Vertretung gewählt.
Wie, was, wann>>
Denn, wenn die gewählte SchwbV noch keine 12 Monate im Amt ist, gibt es keine Neuwahl. Bitte doch § 94 SGB IX einmal genau lesen.
» Kann ich ggf. auf die
» vorherige Vertretung zurück greifen, bis sich die Situation wieder
» entspannt hat>
Nein