Ausfall der SBV und Vertretung (Allgemeines)

Schorla73, NRW, Friday, 27.08.2010, 19:11 (vor 5901 Tagen) @ albarracin

» Hallo,
»
» eure SBV ist schlicht und einfach z. Zt. nicht arbeitsfähig, die
» Vertretung fällt aus. Der PR darf niemanden "als Vertretung" abstellen,
» dafür gibt es genauso wenig eine Rechtsgrundlage wie für die Heranziehung
» von nicht mehr wiedergewählten Ehemaligen.
» Ihr würdet Euch u. U. sogar strafbar machen, wenn ihr euch z. B. durch
» nicht aufgrund Wahl befugten Personen "vertreten" lassen würdet und diesen
» dann Zugriff auf eure personenbezogenen Akten einräumen würdet.
» Der PR muß halt im Rahmen seiner "normalen" Befugnisse versuchen, die
» Interessen der sbM mitzuvertreten.
» Für euch bleibt dann nur übrig, bei der nächsten Wahl mehr Stellvertreter
» wählen zu lassen.

Danke schön :-)
Dann muss ich mir was einfallen lassen..Weiterleitung der E-Mails nach Hause o.ä...mal sehen, was so geht.

LG


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