Frist zur Wahlberechtigten Listeneinsicht (Wahlen)

fischer66, Nürnberg, Friday, 03.09.2010, 16:02 (vor 5892 Tagen)

Hallo Kollegen,


wir befinden uns mitten in der Frist zur Auslegung der Wahlberechtigten Liste und hatten Wahlaushang Beginn 23.08.2010 Ende 03.09.2010
laut Integrationsamt: Aushang bis zu 2 Wochen>
Dies würde bedeuten das ich keine 2 Wochen Frist einhalten muss>
Ist dem so>

:-|
Hilfe wäre schön

Grüße
fischer66

--
goldfisch


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