Fristen bei Wahl (Wahlen)

fischer66, Nürnberg, Saturday, 04.09.2010, 10:56 (vor 5891 Tagen) @ hackenberger

Vielen Dank für die schnelle Antwort,

aber ich habe noch eine Frage:
In § 6 SchwbVWO ist die Rede von innerhalb zwei Wochen
müssen die Wahlvorschläge eingehen.

Kann diese Frist der Wahlvorstand bestimmen oder sind hier auch diese zwei Wochen ein muss.
Ich Frage deshalb bei meinen Unterlagen zur Wahl vom Integationsamt steht bis zu zwei Wochen> Darunter verstehe ich der Wahlvorstand bestimmt die Frist in der die Wahlvorschläge eingehen müssen (Ausschlussfrist).

LG
fischer66


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