400,-€ jobber wählbar und wahlberechtigt angabe auf wahlausschreiben (Wahlen)

klammer05, hessen, Thursday, 09.09.2010, 17:21 (vor 5886 Tagen)

können mini-jobber auch wählen,und diese wählbar,für die SBV-Wahl 2010
und muss dies gesndert im wahlauschreiben angegeben werden.

danke für die antwort im voraus.

gruß klammer 05

400,-€ jobber wählbar und wahlberechtigt angabe auf wahlausschreiben

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.09.2010, 22:20 (vor 5886 Tagen) @ klammer05

Hallo,

wo ist Dein Problem > Mini-Jobber sind AN wie alle anderen auch, mit allen gesetzlichen Rechten und Pflichten. Für sie gelten auch die Kriterien des § 94 Abs. 2 und 3 und sonst nix.
Da bedarf es auch keiner besonderen Angabe im Wahlausschreiben.

--
&Tschüß

Wolfgang

400,-€ jobber wählbar und wahlberechtigt angabe auf wahlausschreiben

hackenberger, Friday, 10.09.2010, 08:28 (vor 5886 Tagen) @ klammer05

Hallo "klammer 05",

schaue einmal hier: Wahlen und hier: Wahlberechtigt bzw. wählbar>, da werden die meisten Fragen beantwortet.

Wahlbroschüre


Wahlkalender

Wahlformulare

Wahlordnung SchwbVWO


PS: Danke für das Ergänzen Deines Profils. So kann man (ich) nun gut antworten. Es fehlt nur noch bitte eine Kleinigkeit, nämlich die Angabe welche Recht/ Gesetz zur Anwenung kommt> Das Hess. Landespersonalvertretungsgesetz oder ein anderes>

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