Vorschlagsverfahren (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 14.09.2010, 11:08 (vor 5881 Tagen) @ Wahlbüro

Hallo Frank,

gültige Wahlvorschläge können NUR in der vom WV festgelegten Frist eingereicht werden.


PS: Bitte ergänze doch unbedingt Dein Profil. Denn nur dann kann man optimale Antworten geben, da man nur dann wirklich alle notwendigen Fakten kennt. Bitte alle der in der Klammer "Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):" angebenen zutreffenden Werte angeben.

Lese auch einmal hierzu diesen ERSTEN Formumsbeitrag [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=9706]"Streng geheim ..... (...von der Redaktion)"[/link], er erklärt das warum ;-)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion