Vorschlagsverfahren (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 14.09.2010, 18:01 (vor 5881 Tagen) @ Wahlbüro

Hallo Frank,

» Nun haben wir eine Mitarbeiterin, die sich derzeit noch im
» Erziehungsurlaub befindet aber ab dem 01.10.2010 wieder zurück kommen
» wird.

Welcher AG hat die Elternzeit behandelt/ genehmigt>

Ich gehe/ ging zu mindest bisher davon aus, dass für das Thema "Elternzeit" der "alte" AG zuständig ist/ wäre. Also die Elternzeit die Abordnung beendet hätte. Denn, in diesem Fall hätte die ARGE ja nicht den mit einer Abornung angestrebten Erfolg/ Sinn, nämlich einer Arbeitskraft. Sie hätte dann ja "nur eine Karteileiche".


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