Vorschlagsverfahren (Wahlen)

Wahlbüro, NRW, Tuesday, 14.09.2010, 11:23 (vor 5881 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
ich führe den Gedanken einmal weiter:
Umsere potentielle Kandidaten wäre zwar durch die Elternzeit nicht an der Wählbarkeit gehindert, wohl abe durch die Tatsache, dass sie abgeordnet ist und nicht mehr dem Betrieb angehört. Der Wahlvorschlag müsste zurückgewiesen werden.

Wahlberechtigt ist sie, weil ich hier auf den Tag der Wahl abstelle.

richtig>

Gruß
Frank


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