Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Monday, 20.09.2010, 17:41 (vor 4992 Tagen) @ wolle

Hallo "wolle",

» eine Kollegin soll im einvernehmen mit dem Vorgesetzten auf ein anderen
» Arbeitsplatz wechseln, unsere SBV will den Arbeitsplatz mit einem
» gleichgestellten Mitarbeiter besetzen, plötzlich zeigt uns der Vorgesetzte
» die Gleichstellung von 1999 aus einem anderem Arbeitsbereich/ Gebiet ,
» Mitarbeiter war zu diesem Zeitpunkt noch nicht in unserer Firma.
» frage: Zählt diese Gleichstellung überhaupt noch, da diese Kollegin aus
» einem anderen Arbeitsbereich kam ( zwischen zeitlich auch arbeitssuchend )
Hier muss man in den Gleichstellungsbescheid sehen. Es gibt beide, Arbeitsgeber gebunden und grundsätzliche Gleichstellungen. In der Regel erfolgt ja eine Gleichstellung weil ein Beschäftigungsverhältnis (aktuelles) aus Gründen der Behinderung gefährdet ist.


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