Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo Bernhard,
eine GS darf nicht mehr auf einen bestimmten AG beschränkt werden. So steht es auch in den von Dir verlinkten AA-Unterlagen Frage/Antwort (Nr. 4e):
[link=http://]http://www.schwbv.de/pdf/workshop__gleichstellung__fragen__antworten.pdf[/link]
Da auch GS mittlerweile nur noch dann befristet werden dürfen, wenn der zugrundeliegende GdB-Bescheid befristet ist, spricht einiges dafür, daß diese alte GS von 1999 mittlerweile unbefristet gültig ist.
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&Tschüß
Wolfgang