Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Tuesday, 21.09.2010, 13:48 (vor 4991 Tagen) @ Hotte

Hallo Koll.,

also, es ist so wie ich es geschrieben habe. Man muss auf den Bescheid sehen. Seit der Überleitung des SchwbG auf das SGB IX gibt es eine Änderung. Heute werden Gleichstellungen ohne AG-Bezug zuerkannt können somit zu anderen AG mit genommen/ genutzt werden.

Bei alten Gleichstellungen mit AG-Bezug können sich somit Probleme ergeben. Denn dort gilt leider altes Recht.

Es könnte dann auch für AG Probleme geben, bei der Anrechnung dieser AN auf die Pflichtplätze. Denn es könnte in diesen Fällen zur Überprüfung der Gleichstellung kommen. Das Ergebnis könnte dann "leider" auch sein, Gleichstellungsgründe liegen nicht/ nicht mehr vor mit der Folge der Aberkennung.

So die mir soeben von der Bundesagentur für Arbeit gegebenen Aussagen. Rat von dort, rechtzeitig ggf. vor geplantem AG-Wechsel die erneute Zuerkennung beantragen und dann einen "ungebundenen" Zuerkennung/Gleichstellungsbescheid erhalten.

Doch auch dort haben nun meine Nachfragen Fragen ausgelöst. Man will dieses dort nochmals mit den Fachkreisen klären und mir dann eine entsprechende Mitteilung zukommen lassen. Denn auch dort hat man erkannt, dass hier ggf. "Altfälle" benachteiligt werden/ sein könnten durch die Rechtsänderung.

Mein Rat daher, sofern man noch eine „alte“ Zuerkennung/ Gleichstellung mit AG-Bezug hat, und sich an dem Arbeitsplatz/ den Gründen für die Anerkennung der Gleichstellung nichts geändert hat, ggf. mit der zuständigen Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und prüfen ob man einen „neuen“ nicht AG-gebundenen Gleichstellungsbescheid erhalten kann. Dann also das neue positivere Recht zur Anwendung kommt.


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