Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)

hackenberger, Thursday, 23.09.2010, 09:45 (vor 4989 Tagen) @ albarracin

Hallo Koll,

ich hatte ja geschrieben ich informiere sobald ich weitere Aussagen der Bundesagentur für Arbeit erhalte.

Hier nun die schriftl. Antwort:

Sehr geehrter Herr Hackenberger,

hier eine Zwischennachricht:

ob eine vor dem Inkrafttreten des SGB IX ausgesprochene Gleichstellung zu einem anderen Arbeitgeber „mitgenommen“ werden kann, hängt höchstwahrscheinlich von der konkreten Formulierung im Gleichstellungsbescheid ab

Weiter habe ich das Angebot erhalten der Agentur ggf. einzelne Bescheide in Kopie zur Prüfung einzureichen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion