Dauer der Gleichstellung (Gleichstellung)
Hallo Koll,
ich hatte ja geschrieben ich informiere sobald ich weitere Aussagen der Bundesagentur für Arbeit erhalte.
Hier nun die schriftl. Antwort:
Sehr geehrter Herr Hackenberger,
hier eine Zwischennachricht:
ob eine vor dem Inkrafttreten des SGB IX ausgesprochene Gleichstellung zu einem anderen Arbeitgeber mitgenommen werden kann, hängt höchstwahrscheinlich von der konkreten Formulierung im Gleichstellungsbescheid ab
Weiter habe ich das Angebot erhalten der Agentur ggf. einzelne Bescheide in Kopie zur Prüfung einzureichen.