Re: GDB 30% und Beamter (Gleichstellung)
Hallo Jörg,
ein weiterer möglicher Punkt ist, das Du mit der
Gleichstellung ja unter die Regelungen des SGB IX
fällst und somit auch unter die bevorzugte Regelung
was Qualifizierung betrifft. Damit unter die Sicherung
deiner möglichen weitergehenden Beschäftigung. Ein
weiterer Punkt wäre damit eine Verhinderung einer
negativen Beförderung weil Du die geforderte Leistung
nicht mehr erbringen kannst und die notwendige
Qualifizierung fehlt.
Ein Beamter kann ja nicht nur höher befördert
werden. Das Bundesbeamtengesetz lässt auch den
anderen Weg zu.
Auch Verhinderung einer auf grund der Behinderung
unzumutbaren bundesweiten Versetzung.
Bernhard
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- GDB 30% und Beamter -
Jörg,
16.12.2002, 18:24
- Re: GDB 30% und Beamter - Sabine Daubitzer, 18.12.2002, 18:50
- Re: GDB 30% und Beamter - hackenberger, 20.12.2002, 21:09
- Re: GDB 30% und Beamter - David, 21.12.2002, 19:27
- Re: GDB 30% und Beamter - Inga, 03.01.2003, 00:52
- Re: GDB 30% und Beamter -
Jörg,
14.01.2003, 16:52
- Re: GDB 30% und Beamter - Sabine Daubitzer, 14.01.2003, 19:47