Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

gsbv, Bayern, Tuesday, 28.09.2010, 16:26 (vor 4968 Tagen)

Guten Tag,

Wahlzeit ist Horrorzeit!!!!!

Wer kann mir helfen. In "meinem" Betrieb arbeiten etwa 200 Leiharbeitskräfte - teilweise viele schon Jahrzehnte -. Bisher haben sie an keiner Wahl teilgenommen, sie wurden nicht aufgeklärt, dass sie es könnten.
Jetzt bei der SBV Wahl kam der Wunsch auf, teilzunehmen.
Nach "wochenlanger" Prüfung durch den Wahlvorstand, Integrationsamt und externem Rechtsanwalt hat der Wahlvorstand beschlossen, diesen Personenkreis teilnehmen zu lassen.
Nun schreibt mir ein Wahlberechtigter folgendes Mail:

Mittlerweile hat mich auch das Schreiben erreicht, über das wir gestern gesprochen haben.

Ich wurde darin informiert, dass ich die gute Zusammenarbeit meiner Firma mit .... gefährden und somit meinen Arbeitsplatz aufs Spiel setzen würde, wenn ich wie von Ihnen erstmals angeboten an der Wahl der .... Schwerbehindertenvertretung (SBV) teilnehmen würde.

Da ich weder das Verhältnis ..... / ....../ .....beschädigen, noch meinen Arbeitsplatz gefährden möchte, werde ich an der Wahl des Schwerbehindertenvertreters nun doch nicht teilnehmen.

Nun meine Frage dazu: stellt dies auch den Tatbestand der Wahlbeeinflussung dar. Wäre dies ggf. auch ein weiterer Anfechtungsgrund>

Vielen Dank und freundliche Grüße
GSBV


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