Leiharbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

gsbv, Bayern, Thursday, 13.01.2011, 08:55 (vor 5760 Tagen) @ Doris

Hallo Doris,

vielen Dank für die ausführliche Information.

Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung wurde fristgerecht angefochten. Der Antrag lautet "Antrag auf Nichtigkeit bzw. Ungültigkeit". Anfechter sind 5 Wahlberechtigte und ein Nichtschwerbehinderter.

Der Antrag wurde vom AG auch angenommen und der erste Verhandlungstag erst einmal durch die Gegenseite wegen Urlaub verschoben. Das Gericht hat dann sehr kurz nachterminiert mit dem Ergebnis: die Gegenseite stellte den Antrag auf Prüfung ob die 5 bzw. 6 Anstragssteller überhaupt Berechtigte sind!

Nachdem ich es schon einmal erleben durfte wie eine Wahlanfechtung vor Gericht "behandelt" wird, hoffe ich diesesmal, dass dieses Verfahren schneller vorwerts geht, denn die letzte Anfechtung war zu Ende, als neu gewählt wurde.

Ich denke, es sollten viel mehr Betroffene Gesetzeswidrigkeiten "anzeigen" bzw. "öffentlich" machen. Nur auf diesem Weg wird bekannt, wie Schwerbehindertenvertretungen durch betriebliche, betriebsrätliche oder sogar durch gewerkschaftliche Einflüsse in ihrer Arbeit und ihrem Ansehen geschädigt werden.

Es wird immer wieder vergessen, dass solche Geschehnisse wie in meinem "Betrieb" nicht nur der gewählten Person schaden sondern in erster Linie den Personen, für die sich die gewählten Vertretungen einsetzen.

Am Rande kann ich noch erwähnen, dass es auch eine Wahlanfechtung in einem Nebenbetrieb unseres Unternehmens gibt. Dort wurde vom Wahlvorstand (Betriebsratsvorsitzender und zwei weitere Betriebsräte) vor der angekündigten öffentlichen Auszählung bereits die Briefwahlunterlagen geöffnet. Das nur zum Thema "Gesetzeswidrigkeit".

Vielen Dank nochmals
GSBV


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion