Wählerliste - Gleichgestellte, die dem AG nicht bekannt sind (Wahlen)
Im Nachgang zu meiner letzte Frage habe dann doch n o c h eine Frage
...
Muss tatsächlich der Gleichstellungsbescheid zwecks Wahlteilnahme vorgelegt werden, da doch die Wirksamkeit mit dem Antragstag eintritt> Was ist, wenn die Arbeitsagentur den Antrag ablehnt und der Kollege mitgewählt hat oder, im Falle einer Ablehnung vor dem Wahltag, der Kollege den Wahlvorstand nicht informiert> Ist die Wahl anfechtbar/ungültig>
Sorry, ich muss sämtliche "Eventualitäten" abklopfen, da sich die Kandidaten alle nicht "grün" sind.
Danke nochmals.
Loulou