Wählerliste - Gleichgestellte, die dem AG nicht bekannt sind (Wahlen)

Loulou, Dortmund -NRW, Wednesday, 06.10.2010, 11:48 (vor 5859 Tagen) @ hackenberger

Im Nachgang zu meiner letzte Frage habe dann doch n o c h eine Frage:-D ...

Muss tatsächlich der Gleichstellungsbescheid zwecks Wahlteilnahme vorgelegt werden, da doch die Wirksamkeit mit dem Antragstag eintritt> Was ist, wenn die Arbeitsagentur den Antrag ablehnt und der Kollege mitgewählt hat oder, im Falle einer Ablehnung vor dem Wahltag, der Kollege den Wahlvorstand nicht informiert> Ist die Wahl anfechtbar/ungültig>

Sorry, ich muss sämtliche "Eventualitäten" abklopfen, da sich die Kandidaten alle nicht "grün" sind.;-)

Danke nochmals.

Loulou


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