SBV-Kandidatur ohne Zustimmung (Wahlen)

hackenberger, Friday, 15.10.2010, 16:12 (vor 5850 Tagen) @ broesel

Hallo Eva,

die Wahlordnung ist zwingend zu beachten. Hier also der § 6 abs. 2 Satz 3.
"Dem Wahlvorschlag ist die schriftliche Zustimmung der Bewerber oder Bewerberinnen beizufügen."

Wird diese also nicht noch nachgereicht, ist dieser Wahlvorschlag nicht zuzulassen.

Da gibt es dann auch kein Wohlwollen oder andere Auslegung.


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