SBV-Kandidatur ohne Zustimmung (Wahlen)
» seit Dienstag dieser Woche mehrfach aufgefordert haben, die Zustimmungen nachzubringen. Ich werde noch bis Montag 12 Uhr abwarten...
Hallo Eva,
schaue doch mal auf Seite 29 links oben der Wahlbroschüre.
Da findest Du Deinen Fall beim Stichwort "heilbare Mängel".
"Beanstandung von Wahlvorschlägen mit heilbaren Mängeln (zum Beispiel Wahlvorschlag ohne schriftliche Zustimmung der Bewerber) dem jeweiligen Vertreter des Wahlvorschlages gegenüber und Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb von drei Arbeitstagen"
NB: Über die Zulassung der Wahlvorschläge sowie über die Bekanntmachung der Bewerber entscheidet der Wahlvorstand mit Mehrheitsbeschluss. Einstimmigkeit des Wahlvorstands ist nicht erforderlich.
Kontextlink:
[link=http://beck-online.beck.de/default.aspx>vpath=bibdata/komm/NeumannPMPSGBIXKO_12/SchwbVWO/cont/NeumannPMPSGBIXKO.SchwbVWO.p6.htm]Wahlvorschläge[/link]
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Viele Grüße
Doris