SBV-Kandidatur ohne Zustimmung (Wahlen)
Hallo Eva
» Im Übrigen: Er beabsichtigt die Wahl sowieso anzufechten, egal ob wir
» korrekt oder unkorrekt handel. Er hatte dem WV-Vorsitzenden ja bereits in
» einer E-Mail mitgeteilt: "Wenn ich die Wahl nicht gewinne werde ich sie
» anfechten...".
Die entscheidenden Fragen sind aber:
1. Hat er mindestens drei Wahlberechtigte>
2. und viel wichtiger, wird eine Anfechtungsklage überhaupt angenommen>
Auszug aus dem [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Kinttel-Kommentar zum § 96 Abs. 6 Satz 2, Rn 165[/link]
Anfechtungsgrund
Voraussetzung für die Anfechtbarkeit der Wahl ist gemäß § 19 BetrVG, dass gegen wesentliche Vorschriften zum Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen wurde und eine Berichtigung nicht rechtzeitig erfolgt ist. Allerdings berechtigen zur Wahlanfechtung nur erhebliche Verstöße. Diese liegen vor, wenn nach der allgemeinen Lebenserfahrung und den konkreten Einzelumständen nicht ganz unwahrscheinlich ist, dass das Wahlergebnis ohne den Verstoß anders ausgefallen wäre. Lässt sich nicht sicher feststellen, ob sich der Verstoß ausgewirkt hat, ist eine Beeinflussung des Wahlergebnisses zu bejahen (BAG Beschluss vom 8. März 1957 = BAGE 4, 63 = NJW 1957, 1086).