bin ich noch GesamtSchwV ja / nein (Wahlen)

andre-sven, Hessen, Thursday, 21.10.2010, 07:51 (vor 5845 Tagen)

Hallo,

im Betreff habe ich eigentlich mein Problem genannt und hier der Fall: Ich, als örtliche und Gesamtschwerbehindertenvertretung habe Anfang September die Kollegen zum vereinfachten Wahlverfahren eingeladen. Die Wahl sollte eigentlich die Woche stattfinden. Aber man hat mich bei einem Gespräch (Chef und Arbeitgeberbeauftragte) in die Mangel genommen. In diesem Gespräch wurde mir mitgeteilt, das zu wenig Kollegen am Wahltag anwesend wären und deswegen die Wahl nicht stattfinden kann.

Erstmal habe ich ja und Amen gesagt, um meine Ruhe erstmal zu haben, weil bestimmte Punkte angesprochen worden sind und man wollte, das ich das Verfahren einstelle.

Ich habe die Kollegen nicht ausgeladen sondern wollte die Wahl durchführen. Mittlerweile habe ich mich auch mit zuständigen Integrationsamt in Verbindung gesetzt, ihnen den Fall geschildert und diese sagten mir, ich solle doch beim AG anfragen, welche gesetzliche Grundlage vorhanden wäre, um die Wahl abzusagen. Darauf wurde nicht geantwortet und mittlerweile hat die AG-Beauftrage die Wahl schriftlich abgesagt. Bereits in der Vergangenheit wollte diese den Text für die Einladung der Wahl schreiben, den Termin bestimmen etc. Dies habe ich denen vermasselt. Aber jetzt ist der AG richtig sauer auf mich, weil ich nicht das mache, was er sagt und will.

Aber jetzt meine Frage an euch: Bin ich eigentlich noch GesamtSchwV>

Wenn man als GesamtSchwV gewählt wird, muss man ja eine Voraussetzung haben und das ist eine örtliche Schwerbehindertenvertretung. Dies ist nun bei mir nicht mehr der Fall, weil meine Amtszeit abgelaufen ist (Aushang der Wahl und 4 Jahre).

Könnt ihr mir diese Frage beantworten> Ich finde einfach keine Antwort darauf.

Viele Grüße


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