bin ich noch GesamtSchwV ja / nein (Wahlen)

hackenberger, Saturday, 23.10.2010, 13:13 (vor 5842 Tagen) @ andre-sven

Hallo andre-sven,

» von meiner Seite aus ist bereits alles einem Anwalt für Arbeitsrecht
» übergeben worden. Er hat mich sehr gut beraten und gestern habe ich ihm
» auch den Auftrag gegeben, das Bußgeldverfahren gegen die AG-Beauftragte zu
» starten.
Lasse uns wissen wie es weitergegangen ist und vor allem den Ausgang.

» Ich habe bis heute nicht rausbekommen, welche Agentur für Arbeit dafür
» zuständig ist, weil ich durch die Verzweigung einfach nicht rausbekommen
» habe.
Rufe doch einfach einmal den SB der zuständigen Agentur für Arbeit an Deinem Sitz auf, die hilft Dur dann bestimmt weiter.

» Auf alle Fälle bin ich gespannt, wer eigentlich zur Wahl einlädt.
Zur Wahl einladen kann in diesem Fall nur die amtierende SchwbV. Alles andere wäre ein Anfechtungsgrund.

Du hast aber doch schon, so habe ich es verstanden zur Wahl eingeladen: Also bei vereinfachtem Wahlverfahren zur Wahlversammlung bzw. bei formellem Wahlverfahren (was zwingend an zu wenden ist bei weit auseinander liegenden Betriebsteilen und zwar unabhängig davon ob es in den Betriebsteilen auch bekannte Wahlberechtigte gibt).

Damit ist der Wahlvorgang dann gestartet und MUSS weiter laufen.

Hier auch daran denken, dass ggf. eine Mandatslose Zeit entstehen könnte, wenn die Fristen/ Termine max. Dauer der Amtzeit nicht beachtet werden.

» Noch kurz gesagt, mittlerweile versucht man mich aus dem Gleichgewicht zu
» bringen. Man hat mir ein Schreiben gesandt, ich solle bestimmte Äußerungen
» nicht mehr nennen, ansonsten müsste ich zahlen. So was unterschreibe ich
» doch nicht und gehen gerade mein Weg weiter.
Der AG kann der SchwbV nicht das Wort verbieten oder untersagen bestimmte Äußerungen zu treffen, dieses kann nur das zuständige Gericht. Bei Dingen welche das SGB IX betreffen nur das ArbG. Dieses ist auch für den Bereich des öffentl. Dienstes hier zuständig. Aber man sollte auch nur vertretbare Äußerungen treffen um dem AG keinen Angriffspunkt zu liefern. Da Du ja einen Anwalt eingebunden hast ggf. mit diesem dich absprechen.

Also Wahl wie geplant und veranlasst durchführen, die Wähler in einem Rundmail ggf. nochmals darauf hinweisen (aber Mailadressen in BCC) und sofern der AG blockt den Anwalt einbinden wie erwähnt.


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