bin ich noch GesamtSchwV ja / nein (Wahlen)

Doris, Thursday, 21.10.2010, 12:50 (vor 5844 Tagen) @ andre-sven

» ...mittlerweile hat die AG-Beauftrage die Wahl schriftlich abgesagt.

Der Abbruch einer Wahl und damit die Vereitelung eines Wahltermins wie hier durch einen Beauftragten des Arbeitgebers läuft auf Amtsanmaßung, Dienstvergehen bzw. unzulässige Beeinflussung der Wahl hinaus. Das Schriftstück des AG-Beauftragten ist unwirksam im Rechtssinne, Null und Nichtig und rechtlich nicht existent. Es gilt trotzdem die Einladung der Vertrauensperson zur Wahlversammlung.

Das geht ja bei Euch zu wie im Wilden Westen...

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Viele Grüße
Doris


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