Schwerbehinderte Bewerber (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 21.10.2010, 09:57 (vor 4955 Tagen) @ Makapru

Hallo Makapru,

» wenn ich mich richtig erinnere, muss ein Arbeitgeber jeden
» schwerbehinderten Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch einladen.
Erinnerungen sind (leider) manchmal "Wunschträume" ;-)

» § 82 SGBIX ist leider super schwammig geschrieben.
Wenn ich dein Profil reichtig lese, dann bist du nicht im Öff. Dienst beschäftigt. Der angeführe §82 ist aber wie bereits der Text (Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber) aussagt nur für diesen Bereich relevant.

In deinem Fall ist der §81 die Grundlage bei Einstellungen.
In einer guten Kommentierung dazu solltest du alles wesentliche finden.
Außerdem stehen unter A-Z bei "Einstellung" weitere Infos bereit.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion