Schwerbehinderte Bewerber (Einstellung)

Doris, Thursday, 21.10.2010, 11:50 (vor 4955 Tagen) @ Makapru

» Darf bei Einstellung nach einer Schwerbehinderung gefragt werden>

Hallo Makapru,

der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, bei Einstellungen im Personalfragebogen oder im Vorstellungsgespräch nach einer Schwerbehinderung zu fragen. Eine solche Frage wäre regelmäßig diskriminierend.

"Die tätigkeitsneutrale Frage nach einer anerkannten Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist unzulässig. Sie stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Menschen dar. Eine Anfechtung des Arbeitsvertrages oder Kündigung ist wegen unwahrer Beantwortung dieser Frage unzulässig."
[link=http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml>doc.id=KARE600030351%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.hl=1&documentnumber=24&numberofresults=684&currentNavigationPosition=1&doc.part=K&paramfromHL=true]Hessisches LAG[/link], Teilurteil vom 24.03.2010, 6/7 Sa 1373/09

--
Viele Grüße
Doris


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion