Schwerbehinderte Bewerber (Einstellung)

Makapru, Thursday, 21.10.2010, 10:20 (vor 4955 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Vielen Dank für Deine Antwort.

Es war kein Wunschtraum ;-). Leider ist es kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Meinungen und Du kannst auch verschiedene Auskünfte im Internet finden. Die gleiche Diskussion habe ich gerade zu dem Thema: Darf bei Einstellung nach einer Schwerbehinderung gefragt werden>

Neue Rechtslage
Durch die Einführung des § 81 Abs.2 SGB IX in ausdrücklicher Anlehnung an § 611a BGB hat der Gesetzgeber ein Benachteiligungsverbot auch für Schwerbehinderte normiert. Damit ist ein wichtiges Argument des BAG für die Zulässigkeit der Frage nach der Schwerbehinderung weggefallen.

da heisst es ja wohl, besser nicht fragen. Da diskutiere ich jetzt mit anderen SBV und ich bekomme 10 Antworten, da frage ich doch lieber jemanden, der sich damit auskennt und stelle blöde Frage im Forum ;-)

VG


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