Schwerbehinderte Bewerber (Einstellung)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 21.10.2010, 10:34 (vor 4955 Tagen) @ Makapru

Hallo makapru,

in deiner Antwort machst du nun eine neue Frage auf bzgl der Fragen im Einstellungsgespräch. Das lass ich aber nun beiseite.

Warum du bei der "Urfrage" verschiedene Auskünfte bekommst kann ich nicht beurteilen.
Man kann aber den Gesetzestext lesen. Da dieser aber (leider) eben oft "schwammig" formuliert ist, müssen die zuständigen Gerichte oft "Licht ins Dunkel" bringen. D.h. die naturgemäß verschiedene Auslegung zwischen AG und SBV klären.

Einige dieser "Klärungen", gerade zum Thema Einstellung findest du unter Urteile. Da diese nicht immer gleich klingen lieget eben daran, dass die Fälle nicht "gleich".

Das "Kernwort" bei allen Betrachtungen ist das Wort "geeignet", wie es im § 81 Abs. 1 heisst. Daran kannst du bereits erkennen, dass nicht alle Bewerber eingeladen werden müssen.

PS: Es gibt keine blöden Fragen ;-)

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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