Ablehnung wegen Betriebsstillegung (Gleichstellung)

muelju, Bielefeld (NRW), Friday, 29.10.2010, 21:05 (vor 4953 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

es sind mehrere Dinge.

1. Evtl. bevorzugtes Einstellen, da Bezuschussungsmöglichkeiten bei
Einstellungen oder unterstützenden Maßnahmen. Oder wg. Einstellungen
um die Qoute zu erreichen oder zu erhalten...

2. Um dem betroffenen MA beim Sozialplan mehr zu bedenken.

3. Sollte es nicht zu der geplanten völligen Aufgabe der NL - jedenfalls
nicht zum geplanten Termin kommen, eine längere Beschäftigungsmöglichkeiten
kommen.

Das wären spontan meine Begründungen, warum ich dafür wäre.

Nenn mir Gründe, was dagegen spricht, bzw. wie es rechtlich hierbei genau genommen dem Anspruch hierbei nach aussieht.

Danke im voraus.

mfg

Jürgen


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