Ablehnung wegen Betriebsstillegung (Gleichstellung)

hackenberger, Saturday, 30.10.2010, 18:00 (vor 4952 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

es könnte jedoch sehr gut sein, dass die Agentur für Arbeit eine Gleichstellung jetzt, wenn wie mit der Argumentation wie Du sie unter Pkt. 1 aufgeführt hast, also um leichter wieder eine Beschäftigung zu finden, in jetzt noch ungekündigten Beschäftigungsverhältnis ablehnt, da ja noch eines besteht. Somit wäre der Grund eines zu erlangen aktuell noch nicht gegeben.

Es könnte dann auch argumentieren, hier soll die Gleichstellung aus anderen Gründen erfolgen bzw. wird aus anderen Gründen abgestrebt. Nämlich wie Du auch schreibst um ggf. bei einer Sozialauswahl bzw. Abfindung Vorteile zu erlangen und damit z.Zt. ungerechtfertigte Vorteile aus Gründen die nicht in der Behinderung liegen. Hierin könnte man dann eine indirekte Benachteiligung anderer nichtbehinderter Beschäftigter sehen. Was dann ein Problem mit dem AGG sein könnte, auf alle Fälle könnte man eines so vermuten.

Also, möglicher Hinweis von der Agentur für Arbeit, ggf. eine Gleichstellung aus diesen Gründen, nach gekündigtem Beschäftigungsverhältnis, da dann arbeitssuchend. Also zuständiger SB der Agentur für Arbeit würde ich genau so handeln und argumentieren. :-(

PS: Sorry, wenn ich jetzt Deinen Optimimuss wieder etwas zurüch dränge. :-(


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