Ablehnung wegen Betriebsstillegung (Gleichstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 30.10.2010, 00:49 (vor 4953 Tagen) @ muelju

Hallo Jürgen,

» 1. Evtl. bevorzugtes Einstellen, da Bezuschussungsmöglichkeiten bei
» Einstellungen oder unterstützenden Maßnahmen. Oder wg. Einstellungen
» um die Qoute zu erreichen oder zu erhalten...
Das dürfte der AA zu vage sein. Da muß nach meiner erfahrung schon etwas Konkreteres belegbar sein.
» 2. Um dem betroffenen MA beim Sozialplan mehr zu bedenken.
Das ist kein Grund für eine GS

» 3. Sollte es nicht zu der geplanten völligen Aufgabe der NL - jedenfalls
» nicht zum geplanten Termin kommen, eine längere
» Beschäftigungsmöglichkeiten
» kommen.
Das wäre nur dann ein Grund, wenn es eine reale Option wäre. Das hätte dann aber in der Stellungnahme von SBV und BR schon ausgeführt werden müssen. Hoffnung allein wäre auch kein Grund für eine GS.

--
&Tschüß

Wolfgang


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