Wahlleiter (Wahlen)

Toni, Freistaat Bayern, Saturday, 06.11.2010, 23:24 (vor 5828 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,

obwohl ich inzwischen die hier angebotenen Suchfunktionen angewendet und
ich auch anderweitig versucht habe, mich zu informieren, ist mir noch immer nicht eindeutig klar, ob der beim "vereinfachten Verfahren" zu wählende
Wahlleiter auch ein "Außenstehender" sein kann bzw. darf.

Weiterhin bin ich verunsichert, ob der Wahlleiter unbedingt auch ein Wahl-berechtigter sein muss. Es gibt ja bekanntlich eine Kommentierung (Pahlen,Neumann....), wo gesagt wird, dass der Wahlleiter auch gleichzeitig Wahlberechtigter sein muss.:lookaround:

Ich würde mich freuen, in diesen beiden Punkten endlich Klarheit zu bekommen.

Liebe Grüße
Adviser


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