Wahlleiter (Wahlen)

hackenberger, Monday, 08.11.2010, 09:21 (vor 5826 Tagen) @ Toni

Hallo Adviser,

die Antwort von [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11526#p11527]Birgit[/link] ist vollkommen OK, daher kein Kommentar.
Ergibt sich auch klar aus § 94 Abs. 2 SGB IX, wer wählen darf.


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