Wahlleiter (Wahlen)
Lieber Adviser.
die WahlBERECHTIGUNG ergibt sich aus dem Status "schwerbehindert" bzw. "gleichgestellt".
Nun ist es aber ja möglich auch Vertrauenspersonen zu wählen, die selbst nicht sb sind. Gesetzt den Fall, diese SBV stellt sich nicht mehr zur Wahl, dann kann sie zwar an der Wahlversammlung teilnehmen, darf aber nicht mitwählen da sie nicht selbst sb ist.
Eine SBV, dies selbst schwerbehindert bzw. gleichgestellt ist wählt selbstverständlich mit!
Ich hoffe, noch ein bißchen mehr Licht in die Angelegenheit gebracht zu haben. - Wir haben unsere Wahl (vereinf. Wahlverfahren) bereits hinter uns gebracht... ich darf noch 4 Jahre :wink:
Viele Grüße
barevi
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Nur tote Fische schwimmen MIT dem Strom