Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)
Hallo,
mich würde interessieren, ob beliebig viele Betriebsräte an der SBV-Wahlversammlung teilnehmen können.
Außerdem verstehe ich nicht, was §99 mit der SBV-Wahl zu tun hat, d.h. warum Vertreter des örtlichen Integrationsamtes teilnehmen können bzw. einzuladen sind.
Viele Grüße
Joachim