Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)

jdoehrin, Wiesbaden (Hessen), Tuesday, 09.11.2010, 17:19 (vor 5825 Tagen)

Hallo,

mich würde interessieren, ob beliebig viele Betriebsräte an der SBV-Wahlversammlung teilnehmen können.
Außerdem verstehe ich nicht, was §99 mit der SBV-Wahl zu tun hat, d.h. warum Vertreter des örtlichen Integrationsamtes teilnehmen können bzw. einzuladen sind.

Viele Grüße
Joachim


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