Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)

Peter, im Süden, Tuesday, 09.11.2010, 19:02 (vor 5825 Tagen) @ jdoehrin

Hallo Joachim,

vermutlich hast Du den Link Wer darf an der Wahlversammlung teilnehmen> geöffnet und warst zurecht etwas verwirrt. ;-)

Im Regelfall lädt die bestehende Schwerbehindertenvertretung beim vereinfachten Wahlverfahren zur Wahlversammlung ein. Besteht noch keine SBV, dann können die genannten Personenkreise/Organe eine solche Wahlversammlung einleiten (§ 19 Abs. 2 SchwbVWO). Sobald dann ein Wahlleiter gewählt wurde, haben sie ihre Schuldigkeit getan.

Gruß Peter


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