Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)
Hallo Joachim,
vermutlich hast Du den Link Wer darf an der Wahlversammlung teilnehmen> geöffnet und warst zurecht etwas verwirrt. 
Im Regelfall lädt die bestehende Schwerbehindertenvertretung beim vereinfachten Wahlverfahren zur Wahlversammlung ein. Besteht noch keine SBV, dann können die genannten Personenkreise/Organe eine solche Wahlversammlung einleiten (§ 19 Abs. 2 SchwbVWO). Sobald dann ein Wahlleiter gewählt wurde, haben sie ihre Schuldigkeit getan.
Gruß Peter