Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)
Hallo Joachim,
BR-Mitglieder haben grundsätzlich auf SBV-Wahlversammlungen nichts zu suchen.
Eine Teilnahme gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats.
www.integrationsaemter.de
Selbstverständlich kann die Wahlversammlung aber mehrheitlich beschließen, dass ein BR-Mitglied teilnehmen darf oder gar als Wahlleiter gewählt werden soll, wie Bernhard ja in [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11625#p11631]seinem Beitrag[/link] ganz zutreffend schreibt.
Der Betriebsrat hat natürlich kein Recht zur Anfechtung der SBV-Wahl.
Eine Anfechtung der SBV-Wahl durch den BR wäre rechtlich unzulässig.
(Wahlbroschüre, Seite 50 vorletzter Absatz)
Gruß,
Wolfgang