Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)

Wolfgang E., Tuesday, 09.11.2010, 18:33 (vor 5825 Tagen) @ jdoehrin

Hallo Joachim,

BR-Mitglieder haben grundsätzlich auf SBV-Wahlversammlungen nichts zu suchen.
Eine Teilnahme gehört nicht zu den gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats.
www.integrationsaemter.de

Selbstverständlich kann die Wahlversammlung aber mehrheitlich beschließen, dass ein BR-Mitglied teilnehmen darf oder gar als Wahlleiter gewählt werden soll, wie Bernhard ja in [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11625#p11631]seinem Beitrag[/link] ganz zutreffend schreibt.

Der Betriebsrat hat natürlich kein Recht zur Anfechtung der SBV-Wahl.
Eine Anfechtung der SBV-Wahl durch den BR wäre rechtlich unzulässig.
(Wahlbroschüre, Seite 50 vorletzter Absatz)

Gruß,
Wolfgang


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