Teilnahmerecht Betriebsräte und Integrationsamt (Wahlen)

hackenberger, Tuesday, 09.11.2010, 18:49 (vor 5825 Tagen) @ jdoehrin

Hallo Joachim

» mich würde interessieren, ob beliebig viele Betriebsräte an der SBV-Wahlversammlung teilnehmen können.
hierzu hat Wolfgang E. etwas geschrieben und ich in [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11625#p11631]diesem Beitrag[/link]

» Außerdem verstehe ich nicht, was §99 mit der SBV-Wahl zu tun hat...
das habe ich in dem o. verlinken Beitrag erwähnt. Es geht darum den BR ggf, für sich also positiv einzubinden/ anzubinden, mit diesem auch auf diese Art zusammen zu arbeiten.

Wenn dann also die Wahlversammlung es wünscht kann man natürlich ein BR-Mitglied als Wahlleiter wählen.

» warum Vertreter des örtlichen Integrationsamtes teilnehmen können bzw. einzuladen sind.
Wer schreibt "einzuladen sind">>

Auch dazu steht im o. verlinkten Beitrag: "Gleichwohl kann die Wahlversammlung ihre Teilnahme beschließen."
Dieses kann man zum Beispiel um einen fachkundigen Ratgeber bei der Wahlversammlung für evtl. auftretende Wahlrechtsfragen zu haben.


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