dringend hilfe stützunterschriften noch eine Frage???? (Wahlen)

hackenberger, Monday, 15.11.2010, 09:26 (vor 5819 Tagen) @ Drakana

Hallo Susanne,

» danke danke danke,
Bitte :-)

» nachdem ich eine schlaflose Nacht hatte, geht es mir nun etwas besser. Der
» restliche Wahlvorstand (ein Mitglied bin ich) droht nun, dass wenn ich es
» anzeige, dass die Wählerliste nicht korrekt ist, sie zurücktreten und ich
» somit keinen gültigen Wahlvorstand mehr habe und dann wäre die Wahl auch
» ungültig sagen sie.
Das stimmt so nicht, lasse diese Mitglieder des WV zurücktreten, dann rücken die Ersatzmitglieder nach sofern bestimmt, was man immer sollte. Sind keine Ersatzmitglieder bestimmt, benennst Du 2 Neue WV-Mitglieder und diese machen weiter.

Die Drohung der WV-Mitglieder könnte ihnen auch rechtlich Probleme einbringen. Denn man kann dieses als strafbarer Versuch der Behinderung der Wahl einstufen.

» Die beiden anderen Mitglieder des Wahlvorstandes
» "sitzen" in einen anderen Bundesland und aufgrund der Entfernung haben sie
» es geschafft, dass ich die Wählerlisten und die Namen der Leute die
» Stützunterschriften geleistet haben, erst nach allen Fristen bekommen
» haben, so meinen sie, kann ich nichts mehr dagegen tun.(ich selbst bin im
» Moment noch amtierende Schwerbehindertenvertreterin, da ich aber den Mund
» immer aufgemacht habe, möchte man mich raushaben).
So ganz verstehe ich dieses hier nicht. Der Wahlvorstand muss tagen, also sich treffen, genau so wie BR-Sitzungen und dann Beschlüsse fassen. Es müssen sich also die 3 Wahlvorstandsmitglieder treffen und Mehrheitsbeschlüsse fassen. Die Wahlvorstände können also nicht an getrennten Orten sich mit den Unterlagen/ Beschlüssen befassen und dann per Telfon oder per Umlaufverfahren abstimmen. Das wäre ungültig das rechtswidrig. Weiter ist über jede Sitzung des WV ein Protokoll/ eine Niederschrift zu fertigen und aufzubewahren.

Wenn hier also der Wahlvorstand sich nicht ordnungsgemäß zu Sitzungen getroffen hat wäre alles ungültig und ihr müsstet von vorne beginnen, da solche Sitzungen per Telfon oder per Umlaufverfahren nicht zulässig sind. Dann würde aber auch als Folge ab dem 01.12.2010 bis zur Neuwahl eine Mandatslose Zeit entstehen.


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