nochmal dringend (Wahlen)
Hallo Susanne,
das Thema wurde tatsächlich in der letzten Zeit im Rahmen des Datenschutzes besprochen... Du hattest Dich sogar selbst an dieser Diskussion beteiligt... >
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11344#p11344]Diskussion Verletzung Datenschutz[/link]
Also Einsicht in die Wählerliste nehmen können Personen mit berechtigtem Interesse. Nun die Frage, was ist berechtigtes Interesse. Die Wähler selbst haben es natürlich um zu prüfen, ob sie in der Wählerliste stehen. Wahlbewerber haben dieses Einsichtsrecht auch und natürlich der Wahlvorstand. Da ist nun die Antwort auf den betriebsweiten Aushang einfach... Hier würden allen Beschäftigten und weiteren sich im Haus aufhaltenden Personen besonders schützenswerte Daten bekannt gemacht. Denn die Eigenschaft schwerbehindert ist wohl ohne Diskussion eine besonders schützenswerte Information. Und dass alle Beschäftigten und auch betriebsfremde Personen ein berechtigtes Interesse haben, dass soll der Wahlvorstand dann mal begründen und wie er es gegen den Datenschutz aufwiegen will... Deshalb ist in der SchwbWV auch von geeigneten Orten die Rede. Und das schwarze Brett ist es definitiv aus vorgenannten Gründen nicht...
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MfG
Birgit